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Jeder kann seine spätere Bestattung durch einen Bestattungsvorsorgevertrag im Voraus regeln. Dadurch ist die Gewissheit gegeben, dass alle Entscheidungen und Wünsche im Sinne des Vorsorgenden geregelt werden. Für Hinterbliebene bedeutet es, spätere Unklarheiten und schwierige Entscheidungen zu vermeiden. Nur der Vorsorgende selbst hat jederzeit die Möglichkeit, Änderungen an seinem Vertrag vorzunehmen.
Vorsorge bedeutet:
Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend. Sie soll einen kleinen Einblick geben, welche Möglichkeiten ein Bestattungsvorsorgevertrag bieten kann. Die Entscheidung über den Inhalt des Bestattungsvorsorgevertrags ist eine alleinige und individuelle Entscheidung des Vorsorgenden. Wer seinen Angehörigen die Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Bestattung abnehmen möchte, für den empfiehlt sich eine rechtzeitige Vorsorge.
In einem vertraulichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne alle Möglichkeiten Ihrer individuellen Bestattungsvorsorge, in der Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen verwirklicht werden.
In Zusammenarbeit mit der Nürnberger Versicherung und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. können wir Ihnen im Rahmen eines Gruppenvertrages günstige Konditionen anbieten. Es sind Einmalbeitrage, jährliche oder monatliche Raten (auch unter 10,- €) möglich. Dadurch kann Ihre persönliche Vorsorge individuell an Ihre finanzielle Situation angepasst werden. Die Höhe der jeweiligen Beiträge ist von der Versicherungssumme und ihrem Eintrittsalter abhängig. Eine Aufnahme ist bis zum 80. Lebensjahr möglich.
Die Vorteile sind im Überblick:
Durch den Abschluss dieser Sterbegeldversicherung werden Sie gleichzeitig - ohne weitere Kosten - Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und können von zusätzlichen Leistungen profitieren:
Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur haben die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingerichtet. Wer für seine eigene Bestattung finanzielle Mittel zur Absicherung hinterlegen möchte, hat hier die richtige Lösung gefunden. Mehr als 115.000 Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung, die dem strengen deutschen Aktienrecht unterliegt.
Wenn Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, um ihre individuellen Wünsche festzulegen, können Sie gleichzeitig mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG über die vorraussichtlichen Kosten Ihrer späteren Bestattung einen Treuhandvertrag abschließen. Das von Ihnen eingezahlte Kapital wird nach Vertragsabschluss mündelsicher, d.h. vor dem Zugriff Dritter geschützt und verzinslich angelegt. Verwaltungskosten belasten die Ihnen zugesagte Verzinsung der Treuhandeinlage nicht. Das Treuhandvermögen obliegt der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Einmal jährlich erhalten Sie von uns Ihren persönlichen Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient. Im Leistungsfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der angefallenen Zinsen zur Durchführung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt.
Durch den Abschluss dieser Treuhandeinlage werden Sie gleichzeitig - ohne weitere Kosten - Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und können von zusätzlichen Leistungen profitieren:
Die Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit ihm nach seinem Tod verfahren werden soll. Es handelt sich um eine Willenserklärung. Sie sollte unter Zuhilfenahme eines Bestatters oder Notars erstellt werden. Sie unterliegt keinen besonderen Formschriften. Entscheidend ist, dass sie zweifelsfrei dem Willen des Verfügenden entspricht und ohne äußeren Druck entstanden ist.
Die Wünsche des betroffenen Menschen, seine Bestattung selbst zu regeln, haben gegenüber den Pflichten und Rechten der Angehörigen Vorrang und sollten eingehalten werden. Die Finanzierung zur Vorsorge kann in Form einer Einmalzahlung oder in monatlichen Beiträgen auf ein Treuhandkonto geleistet werden oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung.
Für weitere Informationen können Sie uns gerne ansprechen oder fordern Sie unsere Broschüre an.
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